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Geschäftsbedingungen
KleiderGlück nimmt gerne gut erhaltene, zeitgemässe und saubere Ware in Kommission oder als Spende entgegen. Die Kleider sind gewaschen und flecken- sowie fusselfrei.
Folgende Labels werden nicht angenommen (Auflistung nicht abschliessend): Tally Wejil, New Yorker, Chicorée, C&A, Vögele, Graceland usw. Badekleidung, Unterwäsche und Männermode nehmen wir ebenso nicht an.
Preisbestimmung
Der Verkaufspreis wird grundsätzlich durch uns bestimmt und richtet sich nach üblichen (Markt-) Preisen. Möchte der Lieferant den Preis selbst bestimmen, muss der Artikel vor dessen Abgabe provisorisch beschriftet werden. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Preisreduktion vorzunehmen, falls dies für bestimme Artikel erforderlich wird.
Wie funktioniert's?
Der Anteil am Verkaufserlös beträgt für den Lieferanten 40%. Bei Artikeln ab einem Verkaufspreis von CHF 100.- beträgt der Lieferantenanteil 65%, welcher Ihnen beim nächsten Besuch im Laden direkt ausbezahlt wird. Die Abrechnung gegenüber dem Lieferanten erfolgt persönlich und in bar. Falls das Guthaben innerhalb von 2 Jahren nicht abgeholt wird, verfällt dieses zugunsten von KleiderGlück.
In der Regel findet 2x jährlich ein Ausverkauf statt, an welchem die Ware um 20 - 70% reduziert verkauft wird.
Nicht verkaufte Artikel werden grundsätzlich NICHT an den Lieferanten retourniert. Ausnahmen für Einzelstücke sind jedoch möglich. Nach zweimaliger nicht erfolgter Abholaufforderung wird die Ware an soziale bzw. karitative Institutionen weitergegeben.
KleiderGlück lehnt jegliche Haftung für Waren ab, die in Ihrem Auftrag verkauft werden – insbesondere bei Einbruch, Diebstahl, Wasser- und Feuerschäden sowie sonstigen Mängeln oder Beschädigungen.
Annahme
Kleider bzw. Artikel können ganzjährig und saisongerecht zu den Ladenöffnungszeiten in Kommission gegeben werden.